Wem gehören die Berge?

Das kann eine der rund 2.000 Gemeinden in Österreich sein, das sind aber auch die Bundesforste oder die Österreichischen Bundesbahnen als staatliche Organisationen.

Natürlich gibt es auch andere Grundeigentümer: Adelshäuser, die Kirche, bäuerliche Gemeinschaften, der Österreichische Alpenverein und weitere. Sie üben das Vollrecht aus. Allerdings mit gesetzlichen Einschränkungen. So existiert in Österreich – wie in anderen Ländern auch – seit 1975 ein allgemeines Betretungsrecht für Wälder.

Der Teufel steckt im Detail

Seither gilt, dass Forstgebiete generell zu Erholungszwecken genutzt werden dürfen. Es sei denn, es gibt zwingende Gründe, die ein Betreten zeitweise unterbinden. Grundsätzlich aber dürfen Wanderer, Schneeschuh- oder Skitouren-Geher sowie Kletterer in die Wälder. Anders verhält es sich mit Radfahrern. Sie können ausgeschlossen werden, wenn der Eigentümer keine Biker auf seinen Flächen haben möchte.

Oft steckt der Teufel im Detail. Wollen Kletterer etwa eine neue Route im Fels erschließen und setzen Bohrhaken, so wäre das nach Auffassung von Juristen ein Eingriff in die natürlichen Gegebenheiten. „Das ist vergleichbar mit einem Mieter, der ohne Zustimmung des Vermieters eine Wohnung massiv verändert und nicht in den Urzustand zurückversetzt, wenn er auszieht“, sagt Jurist Angermann und wirbt dafür, das zu beherzigen.

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